Profitieren Sie von einem ideal abgestimmten Aufbereitungsprozess
Instrumentenaufbereitung richtig gemacht
Mit aufeinander abgestimmten Produkten eines einzigen Herstellers lässt sich der gesamte Hygienekreislauf hervorragend abbilden. Der Aufbereitungsprozess in der Zahnarzt- und Arztpraxis muss im Hygieneplan sowie in den internen Arbeitsanweisungen definiert sein.
Bitte beachten Sie für eine sichere Instrumentenaufbereitung folgende Voraussetzungen:
Dokumentation mit Hygieneplan, Standardarbeitsanweisungen und Medizinproduktebuch
Aufbereitungsraum (AEMP) unter Berücksichtigung der baulichen Anforderungen
Das Praxis-Personal ist ordnungsgemäß geschult, beaufsichtigt und mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet
Geeignete Geräte zur Aufbereitung der Instrumente: Bitte beachten Sie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Nutzung nach Herstellervorgaben
Aufzeichnungen und Protokolle der Instrumentenaufbereitung werden langfristig aufbewahrt
Der Erfolg des Aufbereitungsverfahrens muss nachvollziehbar und reproduzierbar sein
Eine weitere Voraussetzung für eine Instrumentenaufbereitung unter Beachtung der gemeinsamen Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Risikoeinstufung der Medizinprodukte hinsichtlich ihrer Anwendung: Während kritisches Instrumentarium den gesamten Aufbereitungsprozess durchlaufen muss, können als semikritisch eingestufte Medizinprodukte, die im Thermodesinfektor mit validierten Prozessen gereinigt und desinfiziert wurden, direkt freigegeben werden.