Profitieren Sie von einem ideal abgestimmten Aufbereitungsprozess

Instrumentenaufbereitung richtig gemacht

Mit aufeinander abgestimmten Produkten eines einzigen Herstellers lässt sich der gesamte Hygienekreislauf hervorragend abbilden. Der Aufbereitungsprozess in der Zahnarzt- und Arztpraxis muss im Hygieneplan sowie in den internen Arbeitsanweisungen definiert sein.

Bitte beachten Sie für eine sichere Instrumentenaufbereitung folgende Voraussetzungen:

Dokumentation mit Hygieneplan, Standardarbeitsanweisungen und Medizinproduktebuch
Aufbereitungsraum (AEMP) unter Berücksichtigung der baulichen Anforderungen
Das Praxis-Personal ist ordnungsgemäß geschult, beaufsichtigt und mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ausgestattet
Geeignete Geräte zur Aufbereitung der Instrumente: Bitte beachten Sie die ordnungsgemäße Instandhaltung und Nutzung nach Herstellervorgaben
Aufzeichnungen und Protokolle der Instrumentenaufbereitung werden langfristig aufbewahrt
Der Erfolg des Aufbereitungsverfahrens muss nachvollziehbar und reproduzierbar sein

Eine weitere Voraussetzung für eine Instrumentenaufbereitung unter Beachtung der gemeinsamen Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist die Risikoeinstufung der Medizinprodukte hinsichtlich ihrer Anwendung: Während kritisches Instrumentarium den gesamten Aufbereitungsprozess durchlaufen muss, können als semikritisch eingestufte Medizinprodukte, die im Thermodesinfektor mit validierten Prozessen gereinigt und desinfiziert wurden, direkt freigegeben werden.

Erfahren Sie im folgenden Abschnitt mehr über den Prozess der Instrumentenaufbereitung:

1. Sachgerechte Vorbereitung der Instrumente
(ggfs. Sammeln, Vorbehandeln, Vorreinigen und Zerlegen)

Zur sachgerechten Vorbereitung der Instrumente gehören das Sammeln, Vorreinigen und gegebenenfalls das Zerlegen der Instrumente / Medizinprodukte und deren rascher Transport vom Behandlungszimmer zum Ort der Instrumentenaufbereitung. Innerhalb der Vorbehandlung werden Grobverschmutzungen und wasserunlösliche Anhaftungen auf den Instrumenten entfernt.

Unsere Praxis-Tipps für die Instrumentenvorbereitung: ​

2. Reinigung und Desinfektion der Instrumente

Es wird zwischen manueller und der in der RKI-Richtlinie geforderten maschinellen Reinigung und Desinfektion unterschieden. Bei der maschinellen Aufbereitung in einem Thermodesinfektor, auch Reinigungs- und Desinfektionsgerät oder RDG genannt, werden die Instrumente alkalisch gereinigt und thermisch bei 90 Grad über 5 Minuten desinfiziert. Die Aufbereitung der Instrumente im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) ist besonders zeit- und kosteneffizient.

Unsere Praxis-Tipps für die Reinigung und Desinfektion im RDG:

3. Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit sowie Pflege der Medizinprodukte

Der dokumentierte Prozess im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) stellt sicher, dass alle Parameter der maschinellen Aufbereitung erfüllt sind. Nach Abschluss von Reinigung, Desinfektion und Trocknung muss von dem dafür verantwortlichen sachkundigen Praxis-Personal eine Sicht- und Funktionsprüfung der Instrumente durchgeführt werden. Denn eine sichere Sterilisation kann nur bei sauberen Instrumenten durchgeführt werden. Einige Instrumente und Medizinprodukte erfordern den zusätzlichen Einsatz von Pflegemitteln. Bitte beachten Sie die spezifischen Herstellerempfehlungen.

Unsere Praxis-Tipps für die Prüfung und Pflege:

4. Verpackung der Instrumente

Medizinprodukte, die als Kritisch A oder B klassifiziert sind, müssen steril zur Anwendung kommen. Bevor das in der Risikobewertung als kritisch eingestufte Instrumentarium im Autoklaven sterilisiert wird, muss es deshalb geeignet verpackt werden – entweder als Set in einem Sterilisier-Container oder mithilfe von Siegelgeräten einzeln verpackt in Sterilisierfolie. Die gemeinsame Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert routinemäßige Prüfungen wie den Siegelnahtfestigkeitstest oder den Seal Check.

Unsere Praxis-Tipps für die Instrumentenverpackung:

5. Sterilisation

Als kritisch eingestufte Instrumente müssen sterilisiert werden, laut RKI-Empfehlung vorzugsweise mit Sattdampf. Gebräuchlich sind dafür in medizinischen und zahnärztlichen Praxen Dampfsterilisatoren / Autoklaven. Nach der DIN EN ISO 13060 werden Autoklaven in die Klassen B, S und N eingeteilt. Klasse B Sterilisatoren bieten den Vorteil, Instrumente unabhängig von Verpackungsart und Komplexität des Hohlkörpers sterilisieren zu können.

Unsere Praxis-Tipps für die Sterilisation:

6. Dokumentation und Freigabe

Die Instrumentenaufbereitung endet mit der dokumentierten Freigabe und Chargendokumentation. Diese kann nur von autorisiertem Praxis-Personal erfolgen und muss unter Angabe der Chargennummer dokumentiert werden. Die geltende Rechtsprechung verlangt von der Praxis den Nachweis des ordnungsgemäßen Ablaufs der Instrumentenaufbereitung. Eine lückenlose Dokumentation sorgt für Rechtssicherheit und sichere Rückverfolgbarkeit der Instrumente bis zum Patienten.

Unsere Praxis-Tipps für die Dokumentation und Freigabe:

7. Sterilgutlagerung

Gemäß der aktuellen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dürfen die Eigenschaften des aufbereiteten Medizinprodukts während des Transports und der Lagerung nicht nachteilig beeinflusst werden. Um eine Re-Kontamination zu verhindern, benötigt das Sterilgut stets eine Verpackung. Die Sterilisation und die Sterilität dürfen während der Lagerung nicht beeinflusst werden. Das Sterilgut muss nach der Instrumentenaufbereitung staubgeschützt, sauber und trocken bei Raumtemperatur in entsprechenden Verpackungssystemen gelagert werden.

Unsere Praxis-Tipps für die Instrumentenlagerung: